LITOZIN Hagebuttenpulver

LITOZIN Hagebuttenpulver - 130g
Abbildung ähnlich
Produktbeschreibung
Anbieter:
Queisser Pharma GmbH & Co. KG
Darreichungsform:
Pulver
Packungsgröße:
130 g
Artikelnr.:
11523155
Verfügbarkeit:
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Detaillierte Produktbeschreibung

LITOZIN Hagebuttenpulver

  • Aus dem Fruchtfleisch und der Schale der wildwachsenden Hagebutte
  • Spezielles schonendes Herstellungsverfahren und besondere Pflanzenauswahl
  • 100% Hagebuttenpulver

100 % Hagebuttenpulver - Das Beste aus der Natur: LITOZIN ist ein spezielles Nahrungsergänzungsmittel, welches aus den Früchten der Hagebutte hergestellt wird. Die roten Früchte der Hagebutte Rosa canina L. enthalten eine Vielzahl von Pflanzeninhaltsstoffen. In mehrjähriger Untersuchungsarbeit fanden skandinavische Ernährungsexperten heraus, dass die spezielle Hagebuttensorte Rosa canina L. und ein besonders schonendes Herstellungsverfahren nötig sind, um ein Hagebuttenprodukt mit besonders guten Eigenschaften zu erhalten.

Nur durch dieses besondere Verfahren kann sichergestellt werden, dass die wertvollen Pflanzenstoffe bei der Herstellung des Hagebuttenpulvers nicht zerstört werden. LITOZIN enthält Hagebuttenpulver hergestellt aus sorgfältig ausgewählten Früchten und nach einem besonderen schonenden Herstellungsverfahren.

Anders als chemische Substanzen deren Effekte manchmal schnell spürbar sind, dauert es einige Zeit bis die gesundheitsfördernden Effekte von pflanzlichen Inhaltsstoffen sich entfalten. LITOZIN sollte regelmäßig eingenommen werden. LITOZIN Hagebuttenpulver ist Gluten- und Laktosefrei sowie ohne künstliche Farbstoffe und Konservierungsmittel.

Verzehrsempfehlung:

Einen Messlöffel voll (2,5 g) täglich einnehmen. Das Pulver kann mit Wasser eingenommen werden oder in Müsli, Joghurt oder ähnliches eingerührt werden. Am besten zu einer Mahlzeit einnehmen. Das Pulver sollte nicht erwärmt werden.
Benötigen Sie vor dem Kauf dieses Artikels nähere Informationen über die Zusammensetzung des Produktes? Unter der Rufnummer 0800 22 30 300 geben wir Ihnen gerne Auskunft über die Pflichtangaben nach LMIV.
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