OTIMED Mischung flüssiger Verdünnungen 3

OTIMED Mischung flüssiger Verdünnungen - 50ml
Abbildung ähnlich
Produktbeschreibung
Anbieter:
Steierl-Pharma GmbH
Darreichungsform:
Flüssigkeit
Packungsgröße:
50 ml
Artikelnr.:
03245423
Verfügbarkeit:
Sofort lieferbar
Hinweis: Dieses Arzneimittel enthält 52.0 Vol.-% Alkohol.
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Detaillierte Produktbeschreibung
Mischung flüssiger Verdünnungen zum Einnehmen

Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab.
Dazu gehören: Neigung zu Mittelohrentzündungen.

Zusammensetzung
10,0 g Tropfen enthalten - Wirkstoffe
Calcium jodatum Dil. D 4 5,0 g
Pulsatilla pratensis Dil. D 4 5,0 g

Gegenanzeigen
Nicht anwenden bei Alkoholkranken. Wegen des Alkoholgehaltes soll Otimed® bei Leberkranken, Epileptikern und bei Personen mit organischen Erkrankungen des Gehirns nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden. Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vorliegen und aufgrund des Alkoholgehaltes sollte Otimed® in der Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden. Zur Anwendung dieses Arzneimittels bei Säuglingen liegen keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vor. Es soll deshalb und wegen des Alkoholgehaltes bei Säuglingen nicht angewendet werden.

Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung und Warnhinweise
Enthält 52 Vol.-% Alkohol.

Dosierungsanleitung, Art und Dauer der Anwendung
Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren nehmen bei akuten Zuständen alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 12 x täglich je 5-10 Tropfen, bei chronischen Verlaufsformen 1-3 x täglich 5-10 Tropfen ein.

Kinder zwischen dem 6. und 12. Lebensjahr nehmen nicht mehr als zwei Drittel der Erwachsenendosierung ein.

Kinder ab einem Jahr bis zum 6. Lebensjahr nehmen nicht mehr als die Hälfte der Erwachsenendosierung ein.

Nebenwirkungen
Keine bekannt.
Hinweis: Bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung).
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
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